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ETHISCHE GRUNDREGELN

Wir verpflichten uns zur Einhaltung folgender ethischer Grundregeln der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche:

  • Niemand wird gedrängt, die Stiftung mittendabei in sein Testament aufzunehmen.
  • Wir bedienen uns keiner Vorgehensweise, Formulierungen oder Werbetechniken, mit denen Druck ausgeübt wird. (Moralische Verpflichtung, nicht einlösbare Versprechen wie Pflegeleistungen)
  • Wir nutzen keine psychischen oder physischen Notlagen aus, um ein Vermächtnis oder eine Erbschaft zu erhalten. 
  • Wir empfehlen i.d.R. das Abfassen notarieller Testamente.
  • Wir sind mit dem Erbrecht vertraut und informieren über Möglichkeiten der Testamentsgestaltung. Wir leisten aber keine Rechtsberatung und sprechen keine Empfehlung aus.
  • Wir mischen uns nicht in familiäre Streitigkeiten ein.
  • Wir lehnen es strikt ab, persönlich im Testament bedacht zu werden.
  • Testamentarische Zweckbindungen werden strikt befolgt.
  • Zur Vermeidung von Streitigkeiten raten wir zur Einsetzung eines sachverständigen Dritten als Testamentsvollstrecker.
  • Wir wahren grundsätzlich den Datenschutz.