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WICHTIGE REGELUNGEN IN TESTAMENTEN

Erben bedeutet, dass der gesamte Nachlass eines Menschen auf seine Erben übergeht. Wie das im Detail aussehen kann oder muss, zeigen die folgenden Punkte:

Benennung eines Erben

Der wichtigste Punkt in einem Testament ist die Einsetzung eines oder mehrerer Erben. Nennen Sie explizit das Wort "Erbe"! Sie können entweder eine einzelne Person als Erben einsetzen, oder aber mehrere Personen zu bestimmten Quoten benennen. Wichtig ist, dass man als Erbe den gesamten Nachlass erbt. Zum Nachlass gehören alle Besitztümer, aber auch alle Schulden. Die Vermächtnisse muss der Erbe dann erfüllen. Sofern von Ihnen nichts anderes bestimmt wird muss der Erbe auch für alle im Zusammenhang mit der Erbschaft entstehenden Kosten aufkommen (Kosten für die Beisetzung, Anzeigen, Erbschein etc.).

Ersatzerbe

Wenn die von Ihnen als Erbe vorgesehen Person vielleicht schon älter oder gesundheitlich angeschlagen ist, könnten Sie zur Sicherheit einen Ersatzerben einsetzen. Dieser Ersatzerbe tritt dann den Nachlass an, falls Ihr "Wunsch"-Erbe zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung bereits verstorben sein sollte oder die Erbschaft ausschlägt.

Vermächtnis

Sehr häufig werden in einem Testament Vermächtnisse ausgesetzt.
Zum Beispiel werden einzelne Gegenstände oder eine bestimmte Summe an ausgewählte Personen oder Organisationen vermacht. Diese Empfänger des Nachlasses haben dann einen Anspruch gegenüber dem Erben auf Herausgabe des Vermachten.

Sonstige Regelungen

Auch Regelungen zur Grabpflege, einen bestimmten Testamentsvollstrecker, eine Anordnung, wie das Vermögen unter den Erben zu verteilen ist, können beispielsweise in einem Testament getroffen werden.

Testamentsvollstrecker

Sie können bestimmen, ob Sie einen Testamentsvollstrecker benennen möchten. Gerade bei größeren Nachlässen, komplizierten Testamenten oder wenn Sie Streit unter den Erben befürchten, ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Er sorgt dafür, dass Ihrem Willen voll und ganz entsprochen wird. Auch ein Erbe kann Testamentsvollstrecker sein.

Ehegattentestament

Auf Ehegattentestamente gehen wir hier nicht ein, da es sich als sinnvoll erwiesen hat, hierfür eine Fachberatung bei einem Notar in Anspruch zu nehmen.