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BEISPIELE FÜR TESTAMENTE

Jedes Testament ist so einmalig wie die Person, die es verfasst. Aus diesem Grund sind "Mustertestamente" mit Vorsicht zu betrachten.

Wir stellen Ihnen daher hier nur zwei ganz einfache Testamente vor, in denen die Stiftung mittendabei einmal als Erbin und einmal als Vermächtnisnehmerin benannt ist.

Wichtig:
Setzen Sie zuerst immer einen oder mehrere Erben ein, schreiten Sie erst danach zur Vergabe von Vermächtnissen. Sie vermeiden viel Streit unter Ihren Erben und erleichtern dem Nachlassgericht die Arbeit immens.

Sie sehen, ein Testament kann sehr kurz sein. Insbesondere ist es nicht notwendig, alle möglichen Gegenstände, Besitztümer, Grundstücke etc. einzeln aufzulisten. Dies ist nur dann notwendig, wenn diese von verschiedenen Personen geerbt werden sollen.

Ansonsten gilt: Alles, was nicht explizit als Vermächtnis an eine Person oder Institution vergeben wird, erbt automatisch Ihr Erbe (bzw. die von Ihnen eingesetzte Erbengemeinschaft, falls mehrere Personen gemeinschaftlich erben sollen).

Bitte nutzen Sie im Zweifelsfall unser Angebot zum persönlichen Gespräch. Sie können zu uns kommen oder wir besuchen Sie zuhause. Für eine explizite Rechtsberatung müssen Sie sich allerdings an einen Anwalt oder Notar wenden, denn diese ist uns gesetzlich untersagt. Sie erhalten bei uns Hinweise zu Notaren.

Wenn Sie in Ihrem Testament die Stiftung mittendabei bedenken und dabei einen speziellen Förderzweck verfolgen möchten, sollten Sie mit dem Vorstand der Stiftung oder mit der Leiterin unserer Stiftungsarbeit, Silke Sackmann, Kontakt aufnehmen. Sie beraten Sie hierbei gerne und finden mit Ihnen die Lösung, die Ihren Wunsch möglich macht.