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Eine bleibende Spur

Sowohl die Rotenburger Werke als auch die Stiftung mittendabei werden in Testamenten als Erben benannt. Dies kann ganz verschiedene Gründe haben, immer aber steht am Ende der große Wunsch etwas Gutes für andere Menschen zu tun. Ein Beispiel: Die Geschichte von Sieglinde Honecker, die die Rotenburger Werke als Alleinerbin einsetzte.
Mein Erbe für die Werke

Wir haben im Laufe der Jahre gelernt: Wie unterschiedlich die Lebenssituationen und Wünsche von Menschen auch immer sind, mit einem Testament lassen sich die eigenen Vorstellungen sehr genau und wirkungsvoll gestalten. Auch jüngere Menschen sollten sich mit diesem Thema beschäftigen.

Sollten Sie eine Erbschaft oder ein Vermächtnis für Menschen in Betracht ziehen, die mit einer Behinderung leben, so möchten wir Ihnen gern das Gespräch anbieten. Sie können auf vielfältige Weise helfen. Immer stiften Sie Lebensfreude und eröffnen Menschen besondere Chancen.  

Die Stiftung mittendabei fördert diakonische Arbeit im Geiste christlicher Nächstenliebe. Sie unterliegt sowohl der staatlichen als auch der kirchlichen Stiftungsaufsicht durch die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und garantiert den Einsatz von Vermächtnissen und Erbschaften im Sinne der Satzungszwecke § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4,9,10 und § 53 AO. Dies sind sowohl mildtätige als auch gemeinnützige Zwecke.
Satzung der Stiftung mittendabei

Da die Stiftung mittendabei von der Erbschaftsteuer befreit ist, kommt Ihr Vermögen in vollem Umfang Menschen mit Behinderungen zugute.   

Wir empfehlen bei der Gestaltung eines Testaments einen Rechtsanwalt oder einen Notar einzubeziehen. Gerne stehen wir Ihnen auch mit unserem Wissen zur Seite.  

Ihre Ansprechpartnerin ist Britta Riebesehl, Telefon: 04261 920 664

Wertvolle Informationen zum sog. "Behindertentestament" finden Sie in den Broschüren "Vererben zugunsten behinderter Menschen" und "Der Erbfall - was ist zu tun?", die vom Bundesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen e.V. (bvkm) herausgegeben werden.

Wir senden Ihnen diese Broschüren gerne zu. Sie finden sie aber auch zum Download auf der Website des bvkm.

Ein Behindertentestament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen, indem es den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf die Erbschaft verhindert. Zentrale Figur eines solchen Testaments ist der Testamentsvollstrecker. Seine Aufgabe ist es, das Erbe des Menschen mit Behinderung zu verwalten und ihm den Nachlass zukommen zu lassen. Auf diese Weise erhält das Kind finanzielle Mittel aus der Erbschaft, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen, seinen Hobbys nachgehen oder eine Urlaubsreise machen kann. Die Besonderheiten, die bei der Errichtung eines Behindertentestaments zu beachten sind, werden in der Broschüre "Vererben zugunsten behinderter Menschen" erklärt.

Bei der Gestaltung eines Behindertentestaments sollte ein Fachanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden.

Mit einem Behindertentestament können Eltern das eigene Kind mit einer Behinderung zusätzlich absichern. Zum anderen eröffnet es die Möglichkeit ebenso verantwortungsvoll einen Beitrag zur wirksamen Hilfe für andere behinderte Menschen zu leisten.