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7 SCHRITTE ZUM HANDSCHRIFTLICHEN TESTAMENT

1) Verfassen Sie erst einen Entwurf

Am Anfang fällt das Verfassen eines Testaments schwer. Vieles geht Ihnen dabei durch den Kopf. Damit Sie nicht schon am Anfang über konkreten Satzformulierungen brüten, sondern den Kopf frei haben, sollten Sie nicht versuchen, gleich eine Reinschrift Ihres Testaments zu verfassen.

2) Erstellen Sie eine Übersicht über Ihr Eigentum

Im Laufe des Lebens sammelt sich so einiges an. Vom Sparbuch, Bundesschatzbrief, Girokonto und den Aktien, hin zu Sachwerten, wie Hausrat, Schmuck oder den eigenen vier Wänden. Verschaffen Sie sich erst einmal einen groben Überblick über Ihr Vermögen. Dazu gehören aber auch mögliche Schulden.

3) Wer soll bedacht werden?

Erstellen Sie einen kleinen Stammbaum Ihrer Verwandten. Denken Sie dabei auch an entfernte Verwandte, die gegebenenfalls als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Sie können Ihre Erben mit Pflichtteilsanspruch (Ehegatte, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Eltern, Kinder, Enkel, Urenkel) auch gesondert markieren. Wer steht Ihnen besonders nahe, wird aber nicht von der gesetzlichen Erbfolge bedacht? Welche Organisation möchten Sie mit Ihrem Nachlass noch unterstützen?

4) Entwerfen Sie Ihr Testament

Jetzt ist der Moment gekommen, wo Sie überlegen müssen, welche Vermögenswerte an welche Person oder Organisation gehen sollen.

a) Erbe

Beginnen Sie damit, dass Sie festlegen, wer Ihr Erbe sein soll. Sie können auch mehrere Personen zu Erben einsetzen. Dann müssen Sie nur festlegen, ob diese zu gleichen Teilen erben oder wie die Aufteilung sein soll. Beachten müssen Sie außerdem, dass Sie Ihre gesetzlichen Erben nicht vollständig enterben können (Pflichtteil). Das müssen Sie insbesondere beachten, wenn Sie im nächsten Schritt eventuell Vermächtnisse verteilen.
Wenn Sie die Stiftung mittendabei als Erbin einsetzen möchten, sollten Sie dies mit der vollständigen Anschrift tun:
Stiftung mittendabei, Lindenstraße 14, 27356 Rotenburg
Wichtig:
Wenn Sie keinen Erben einsetzen, können größte Schwierigkeiten eintreten. Ihr Testament kann ungültig sein.

b) Ersatzerbe

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Erbe die Erbschaft annehmen wird oder vielleicht schon vor Ihnen verstirbt, können Sie auch einen Ersatzerben benennen.

c) Vermächtnisse

Wenn Sie nicht Ihren ganzen Nachlass den Erben geben möchten, können Sie einzelne Vermächtnisse festlegen. Auch hier können Sie als Empfänger für ein Vermächtnis die Stiftung mittendabei benennen.

d) Testamentsvollstrecker

Möchten Sie, dass eine bestimmte Person Ihr Testament vollstreckt? Befürchten Sie Streit unter Ihren Erben? Dann setzen Sie zuletzt noch einen Testamentsvollstrecker ein. Bedenken Sie auch, dass er dieses Amt nicht annehmen muss. Sie sollten ihn vorab ins Vertrauen ziehen.

5) Notieren Sie, welche Auflagen Sie machen möchten.

Nun haben Sie Ihren Nachlass verteilt. Gibt es im Gegenzug etwas, was Ihre Erben und Vermächtnisnehmer verpflichtend tun sollen? Wer soll sich um das Begräbnis kümmern, wer die Grabpflege oder die Wohnungsauflösung? Wenn Sie nichts festlegen, ist dies Aufgabe Ihrer Erben.

6) Schreiben Sie Ihr Testament eigenhändig

Schreiben Sie Ihr Testament nun in Ihren eigenen Worten. Denken Sie daran, dass das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Sie dürfen weder Schreibmaschine noch Computer benutzen. Notieren Sie noch Ort und Datum und unterschreiben Sie unter der letzten geschriebenen Zeile. Beim Ehegattentestament muss auch der Ehegatte noch bezeugen, dass das Geschriebene sein Wille ist. Wenn Sie Ihren Erben oder dem Testamentsvollstrecker die Arbeit erleichtern möchten, können Sie dem Testament auch eine Aufstellung Ihrer Vermögensgegenstände und Konten beilegen.

7) Verwahren Sie Ihr Testament sicher

Wenn Sie sich entscheiden, wo Ihr Testament verwahrt sein soll, bedenken Sie immer, dass es schnell gefunden und die Person, die es findet, vertrauenswürdig sein muss. Am einfachsten ist die Verwahrung beim Notariat bzw. Amtsgericht.
Ein kleiner Tipp: Notieren Sie auf einem kleinen Zettel, den Sie immer bei sich führen sollten (z.B. in der Geldbörse), den Namen der Person oder Organisation, die Sie bezüglich Ihres Testaments ins Vertrauen gezogen haben. Dann kann diese Person sofort nach Ihrem Tod benachrichtigt werden und gemäß Ihrem Willen handeln.