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DAS TESTAMENT SICHER AUFBEWAHREN

Wenn Sie ein Testament schreiben, wird es vermutlich noch viele Jahren dauern, bis es wirklich benötigt wird. Damit es in dieser langen Zeit nicht verloren geht und im Fall Ihres Todes auch "entdeckt" wird, müssen Sie sich Gedanken zur Aufbewahrung machen.

Stellen Sie sicher, dass das Testament gefunden wird

Ihr eigenhändiges Testament können Sie an jedem beliebigen Ort verwahren. Sie müssen aber sicherstellen, dass es im Fall Ihres Todes aufgefunden und auch dem zuständigen Nachlassgericht beim Notariat oder Amtsgericht übergeben wird. Nachteil dabei ist, dass jemand, der mit dem Inhalt des Testaments nicht einverstanden ist, dieses einfach vernichten kann, wenn er es findet. Sie können das Testament auch von einer anderen Person verwahren lassen.

Das Testament beim Notariat / Amtsgericht hinterlegen

Sinnvoll ist es, ein eigenhändiges Testament bei Ihrem Notariat / Amtsgericht (gebührenpflichtig) zu hinterlegen. Sie erhalten dann einen Hinterlegungsschein, den Sie bei Ihren Papieren an gut sichtbarer Stelle aufbewahren sollten. Aber auch für den Fall, dass der Hinterlegungsschein nicht gefunden wird, sind Sie auf der sicheren Seite: Das Notariat / Amtsgericht informiert das Standesamt Ihres Geburtsortes über das Testament und dieses seinerseits informiert im Fall Ihres Todes das Notariat / Amtsgericht. Das klingt etwas kompliziert, ist aber sehr sicher.
Sollten Sie sich zu einem notariellen Testament entschließen, wird dieses Testament beim Notariat / Amtsgericht verwahrt, so Sie wünschen.

Gebühren

Wenn Sie Ihr Testament hinterlegen möchten, fallen Gebühren an. Diese betragen derzeit (04/2020) 75,- Euro zzgl. 15,- Euro für die Aufnahme in das zentrale Testamentsregister.