Zum Inhalt springen

DER PFLICHTTEIL

Wenn Sie nun feststellen, dass die Regeln der gesetzlichen Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, sollten Sie ein Testament verfassen. Damit haben Sie die Möglichkeit, genau festzulegen, welche Menschen Sie in welcher Form bedenken möchten.
Der Gesetzgeber hat allerdings eine kleine Schranke eingebaut, die verhindert, dass man bestimmten gesetzlichen Erben alles wegnimmt: den so genannten Pflichtteil.

Pflichtteil

Der Pflichtteil regelt, das bestimmte gesetzliche Erben immer mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs haben. Pflichtteilsberechtigt sind aber nicht alle gesetzlichen Erben, sondern lediglich
            Eltern, Ehegatten, Kinder, Enkel, Urenkel

Nur bei ganz schwerem Verschulden dieser Personen kann ihnen im Testament ihr Pflichtteil entzogen werden. Nicht pflichtteilsberechtigt sind zum Beispiel die eigenen Geschwister.

Der Anspruch auf den Pflichtteil muss erfüllt werden können:

Sie müssen also darauf achten, dass Sie Ihren Nachlass nur so verteilen, dass der Anspruch auf das Pflichtteil noch erfüllt werden kann. Wenn Sie zum Beispiel Ihr gesamtes Erbe in Form von Vermächtnissen auf einzelne Organisationen verteilen und dabei den Pflichtteil für Ihre gesetzlichen Erben nicht beachten, so werden die Vermächtnisse so herabgesetzt, dass der Pflichtteil übrigbleibt.

Wichtig:

Ihre Angehörigen erhalten den Pflichtteil nicht automatisch, sondern sie müssen ihn gegenüber den Erben geltend machen.